Was ist die THG-Prämie?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Instrument des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mineralölkonzerne und andere Kraftstofflieferanten sind gesetzlich verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer verkauften Kraftstoffe durch Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren. Eine dieser Maßnahmen ist der Kauf von Quotenanteilen, die das Aufladen von Elektrofahrzeugen repräsentieren.
Als Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeugs (BEV) können Sie Ihren jährlichen Ladestrom beim Umweltbundesamt registrieren lassen. Die Quote wird dann an einen THG-Quotenhändler verkauft, der die Abwicklung mit den Kraftstofflieferanten übernimmt und Ihnen eine Prämie auszahlt. Die Prämie für 2026 liegt je nach Anbieter zwischen 140 und 380 Euro pro Fahrzeug.
Das Umweltbundesamt setzt dabei für ein Elektrofahrzeug der Klasse M1 einen fiktiven Jahresverbrauch von 2.000 kWh an — unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich laden. Die THG-Quote für 2026 beträgt zwölf Prozent.
Wer ist beim Dienstwagen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt ist ausschließlich der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragene Halter des Fahrzeugs. Bei einem klassischen Firmenwagen oder Dienstwagen ist das das Unternehmen — nicht der Arbeitnehmer, der das Auto fährt.
Bei Leasingfahrzeugen kommt es auf den Einzelfall an: Ist der Leasingnehmer (das Unternehmen) als Halter eingetragen — was der Regelfall beim Geschäftsleasing ist —, steht dem Unternehmen die THG-Prämie zu. Ist dagegen der Leasinggeber (die Leasinggesellschaft) als Halter eingetragen, muss dieser den Anspruch geltend machen.
Kann der Arbeitgeber den Anspruch an den Arbeitnehmer abtreten?
Ja — schriftlich. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers dazu, aber viele Unternehmen nutzen die Abtretung als Incentive oder als Teil der Car-Policy. Der Ablauf:
- Der Arbeitgeber erstellt eine schriftliche Abtretungserklärung, die den Arbeitnehmer bevollmächtigt, die THG-Prämie für das konkrete Fahrzeug (Kennzeichen, FIN) in eigenem Namen beim THG-Quotenhändler einzureichen.
- Der Arbeitnehmer lädt die Abtretungserklärung zusammen mit einem Foto des Fahrzeugscheins beim THG-Quotenportal hoch.
- Die Auszahlung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer. In diesem Fall ist die Prämie beim Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei, weil er sie nicht aus dem Betriebsvermögen erzielt.
Wichtig: Die Abtretungserklärung sollte vor dem Antrag vorliegen. Manche THG-Portale verlangen außerdem, dass die Abtretung notariell beglaubigt oder zumindest von beiden Parteien unterschrieben ist.
Steuerliche Behandlung für Unternehmen
Wenn das Unternehmen die THG-Prämie selbst vereinnahmt, gilt sie als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Finanzamt behandelt den Erlös aus dem THG-Quotenhandel wie jeden anderen Unternehmenserlös — er unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer.
Für Privatpersonen, die ein Elektroauto privat halten, ist die THG-Prämie dagegen in aller Regel steuerfrei, weil es sich um einen einmaligen Verkauf aus dem Privatvermögen handelt, der keine gewerbliche Tätigkeit begründet.
Tritt der Arbeitgeber die Prämie schriftlich an den Arbeitnehmer ab, sollte die steuerliche Behandlung im Einzelfall geprüft werden: Ist die Abtretung ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist? Oder liegt eine steuerfreie Schenkung vor? Die Finanzverwaltung hat sich dazu bisher nicht abschließend geäußert. Bei größeren Fuhrparks empfiehlt sich ein kurzer Abgleich mit dem Steuerberater.
Wie hoch ist die THG-Prämie 2026 konkret?
| Fahrzeugklasse | Prämienspanne 2026 | Angesetzter Jahresverbrauch (UBA) |
|---|---|---|
| M1 (PKW) | 140–380 € | 2.000 kWh |
| N1 (Transporter bis 3,5 t) | 200–450 € | ca. 3.000 kWh |
| M2/M3, N2/N3 (Busse, LKW) | 350–1.500 € | höher, fahrzeugspezifisch |
Die Spanne innerhalb einer Klasse erklärt sich durch unterschiedliche Provisionsmodelle der THG-Quotenhändler und durch den Marktpreis der Quote, der sich im Laufe des Jahres verändert. Frühzeitige Anträge im Jahr erhalten oft höhere Prämien als solche kurz vor der Frist.
Antragsfrist: Bis wann handeln?
Die gesetzliche Einreichungsfrist beim Umweltbundesamt ist der 15. November 2026. Da die meisten THG-Quotenhändler Vorlaufzeit für Prüfung, Bündelung und Einreichung benötigen, schließen sie ihre Annahme in der Praxis früher. Als sichere Faustregel gilt der 31. Oktober 2026.
Wer nach dem 15. November 2026 einreicht, verliert den Anspruch für das Kalenderjahr 2026 vollständig — eine rückwirkende Nachreichung ist nicht möglich.
Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten
- Fuhrparkleiter prüfen: Welche Fahrzeuge im Fuhrpark sind reine BEV (Kennzeichen E im Fahrzeugschein)? Für diese besteht je ein separater Anspruch.
- Halterverhältnis klären: Sind die Fahrzeuge auf das Unternehmen zugelassen oder auf den Leasinggeber? Im letzteren Fall entfällt der Anspruch des Unternehmens.
- Abtretungsstrategie entscheiden: Soll das Unternehmen die Prämie selbst vereinnahmen, oder wird sie an Fahrer abgetreten? Letzteres erfordert eine schriftliche Abtretungserklärung je Fahrzeug.
- THG-Quotenhändler auswählen: Portale wie Finanztip, Verivox oder ADAC-kompatible Anbieter bieten Flottenverträge. Vergleichen Sie Festprämie versus Marktpreismodell.
- Fahrzeugschein bereithalten: Für den Antrag wird ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I je Fahrzeug benötigt.
- Antrag einreichen — bis spätestens 31. Oktober 2026.
Was hat die THG-Prämie mit der Ladeabrechnung zu tun?
Auf den ersten Blick wenig — aber es gibt einen Zusammenhang, den Flottenverantwortliche kennen sollten: Das Umweltbundesamt setzt den Ladestrom-Verbrauch pauschal auf 2.000 kWh je BEV an, unabhängig davon, wie viel tatsächlich geladen wurde. Diese pauschale Anrechnung ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der Quote.
Die kWh-Nachweispflicht nach dem BMF-Schreiben vom November 2025 läuft parallel dazu — sie ist eine steuerliche Anforderung für die Erstattung der Ladekosten durch den Arbeitgeber und hat nichts mit dem THG-Verfahren zu tun. ChargeReport deckt diese steuerliche Nachweispflicht ab: Jeder Ladevorgang an der Heim-Wallbox wird minütlich erfasst und monatlich zum BMF-konformen Bericht zusammengefasst. Für den THG-Antrag selbst ist kein Ladeprotokoll erforderlich.
Für Unternehmen, die beides gleichzeitig aufsetzen — kWh-Nachweis für die Lohnabrechnung und THG-Quotenantrag für den Fuhrpark — bietet sich ChargeReport als zentrale Datenquelle an: Die Ladedaten stehen exportierbar zur Verfügung, falls ein THG-Anbieter einmal tatsächliche Verbrauchsdaten statt des UBA-Pauschalwerts akzeptieren sollte.
Häufige Fragen
Kann ich als Arbeitnehmer die THG-Prämie für meinen Dienstwagen selbst beantragen?+
Nein — nicht ohne schriftliche Abtretung durch den Arbeitgeber. Antragsberechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter. Das ist bei einem klassischen Dienstwagen das Unternehmen. Nur wenn der Arbeitgeber seinen Anspruch schriftlich an Sie abtritt, können Sie selbst beim THG-Quotenportal einreichen. In der Praxis bieten manche Unternehmen diese Abtretung als Incentive an.
Wie hoch ist die THG-Prämie für 2026?+
Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt. Je nach Anbieter und Marktpreis werden für 2026 Festprämien zwischen 140 und 380 Euro je Fahrzeug der Klasse M1 (PKW) ausgezahlt. Das Umweltbundesamt rechnet mit einem angesetzten Jahresverbrauch von 2.000 kWh je BEV. Die THG-Quote beträgt 2026 zwölf Prozent.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?+
Die gesetzliche Frist für die Einreichung beim Umweltbundesamt ist der 15. November 2026. Da die meisten THG-Quotenhändler einige Wochen Vorlauf für Prüfung und Bündelung benötigen, empfehlen sie Antragsstellung bis spätestens 31. Oktober 2026. Wer nach dem 15. November 2026 einreicht, verliert den Anspruch für das Kalenderjahr 2026.
Ist die THG-Prämie für Unternehmen steuerpflichtig?+
Ja. Wenn das Elektrofahrzeug Teil des Betriebsvermögens ist — wie es bei Firmenwagen und Dienstwagen der Regelfall ist —, gilt der Erlös aus der THG-Quote als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Er unterliegt der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Für Privatpersonen, die ein privates Elektroauto halten, ist die Prämie dagegen in der Regel steuerfrei.
Kann ein Unternehmen für eine ganze Flotte THG-Prämien beantragen?+
Ja — je Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb (BEV) der Klasse M1, M2, M3, N1, N2 oder N3, das auf das Unternehmen zugelassen ist, besteht ein separater Anspruch. Für eine Flotte von zehn E-Dienstwagen sind das zehn separate Anträge. Viele THG-Quotenhändler bieten Flottenportale für die Massenanmeldung an.
Gibt es eine THG-Prämie auch für Plug-in-Hybride?+
Nein. Die THG-Prämie gilt ausschließlich für reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) mit dem Kennzeichen E im Fahrzeugschein. Plug-in-Hybride (PHEV) sind nicht anspruchsberechtigt, da sie nicht emissionsfrei im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind.
Autor
Pillar-Übersicht: BMF-Pflicht, Einzelnachweis, Pauschale vs. Realtarif, Wallbox-Wahl, PV-Überschuss, Workflow und Risiken.
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