Wallbox-Abrechnung für Ihre Mandanten — BMF-konform, automatisch, DSGVO-sicher
Ab 2026 ist eine Strommengenmessung Voraussetzung für jede steuerfreie Erstattung von Heimladestrom. Ihre Mandanten brauchen einen verlässlichen Lade-Nachweis pro Fahrzeug — und Sie brauchen eine Lösung, die die Lohnbuchhaltung nicht mehr ausbremst.
Kein Abo nötig · Kein Kreditkarten-Zwang
Was sich für Ihre Kanzlei ändert
Ohne Tool
✗Mandanten schicken Excel-Listen oder Fotos vom Zähler
✗Keine belegbare Datenquelle, kein dokumentiertes Verfahren — Prüfungsrisiko
✗Lohnbuchhaltung erfasst Einzelnachweise manuell — jeder Monat 30+ Min pro Fahrer
✓BMF-konformer PDF-Bericht jeden Monat — direkt in die Akte
✓Optional: Sammel-PDF für alle Mandanten einer Kanzlei
Für Steuerberater-Kanzleien gemacht
Was uns von Hersteller-Paketen mit Installations-Zwang unterscheidet.
Flexibel statt Lock-in
21 Marken (Easee, go-e, KEBA, Mennekes …) plus OCPP-Gateway. Jeder Mandant nutzt die Box, die er hat.
Kein Techniker-Einsatz
OAuth-Login zur Hersteller-Cloud in 2 Minuten. Keine Installation, keine IT, keine Koordination.
Umzugs- & Wechsel-tauglich
Mandant zieht um oder wechselt die Box? Profil bleibt, wird einfach neu verknüpft.
BMF-konforme PDFs
Ein PDF pro Mandant, pro Monat — Daten direkt aus der Wallbox statt Selbstauskunft, GoBD-konform aufbewahrungsfähig, DSGVO-konform.
Partner-Empfehlung
Empfehlen Sie ChargeReport — wir übernehmen Onboarding und Support.
Kostenlos für Einzel-Dienstwagen
Mandant mit einem Dienstwagen zahlt nichts. Erst ab 10 Fahrern B2B-Tarif.
So läuft es in der Praxis
1
Sie empfehlen ChargeReport Ihrem Mandanten
Per Link, Flyer oder im Mandantengespräch. Kein Account-Setup durch Sie nötig.
2
Mandant verbindet seine Wallbox (5 Min)
Login mit Hersteller-Cloud oder OCPP. Keine Hardware, keine IT.
3
Monatlich: BMF-konformes PDF per E-Mail
An Mandant und optional an Ihre Kanzlei-Adresse. Automatisch, ohne Nachfrage.
4
Lohnbuchhaltung bucht — fertig
Strommengen-Nachweis liegt vor, GoBD-konform aufbewahrungsfähig, keine Rückfragen.
Häufige Fragen von Steuerberatern
Antworten auf die Punkte, die in Mandantengesprächen am häufigsten kommen.
Was schreibt das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 für Dienstwagen-Ladestrom konkret vor?
Ab 1.1.2026 entfallen die alten Monats-Pauschalen für Heimladestrom (30/70 bzw. 50/100 EUR) ersatzlos (Anwendungsregelung Satz 3). Jede Erstattung selbst getragener Heimladekosten setzt eine Strommengenmessung nach Rn. 27 voraus — wallbox- oder fahrzeuginterne Zähler genügen ausdrücklich. Für die Bewertung der gemessenen kWh besteht ein kalenderjahreseinheitliches Wahlrecht (Rn. 30) zwischen tatsächlichen Stromkosten (Rn. 28: Vertragstarif × kWh, Eigenbeleg unzulässig) und der neuen Strompreispauschale (Rn. 30: für 2026 = 34 ct/kWh, basierend auf StatBA-Code 61243-0001). Eine BMF-seitige Pflicht zu Datums-/Session-Detail enthält das Schreiben nicht — die Praxis von Lohnsteuerprüfern verlangt diese Detailtiefe häufig dennoch, weshalb sie als Best Practice empfehlenswert ist.
Welche Daten stehen konkret auf dem PDF-Bericht, den ChargeReport für meinen Mandanten erzeugt?
Jeder Ladevorgang mit Datum, Uhrzeit, Fahrzeug-Kennzeichen, geladener Energiemenge in kWh, Einzel- und Gesamtbetrag zum vereinbarten Tarif. Dazu Name, Adresse, Bankverbindung des Fahrers für die Erstattung und der BMF-Rechtshinweis. Das PDF ist so aufgebaut, dass es 1:1 in die Lohnbuchhaltung als Beleg abgelegt werden kann — keine Umarbeitung nötig.
Hält der ChargeReport-Nachweis einer Lohnsteuer-Außenprüfung stand?
Die Belastbarkeit kommt aus der Datenkette: Die Ladevorgänge werden direkt aus der Wallbox abgerufen — per Hersteller-API oder OCPP, nicht als Selbstauskunft des Fahrers — und sind nachträglich nicht editierbar (einzige, im PDF gekennzeichnete Ausnahme: Nachträge aus der Zeit vor Messbeginn bei Herstellern ohne Datenrückblick). Vor jedem Bericht prüft ein Wächter auf Duplikate und Lücken. Für erhöhte Anforderungen lässt sich die Bestätigung je Ladung aktivieren — für die ganze Firma oder je Fahrer einzeln. Ausgenommen wird, wessen Wallbox über OCPP, Easee, Charge Amps oder GoodWe angebunden ist und wer seine privaten Karten hinterlegt hat: Von dort lesen wir die Kartennummer heute mit, und die vom Fahrer hinterlegte Privatkarte fällt schon an der Hardware aus der Abrechnung. Ein Kartenleser an der Box allein genügt dafür nicht — die Nummer muss bis zur Auswertung durchkommen, und nicht jede Hersteller-Cloud gibt sie heraus; für ein konkretes Modell sagen wir Ihnen, woran Sie sind, und an weiteren Anbindungen arbeiten wir. Kommt die Kartennummer nicht bei uns an, bleibt die Nachfrage der Mechanismus — eine Ausnahme wäre dort ein Loch im Verfahren. Der Fahrer bekommt morgens die Ladungen des Vortags und ordnet jede einzelne ausdrücklich als dienstlich oder privat ein; nichts ist vorbelegt, und als privat markierte Ladungen fallen sofort aus der Abrechnung. Sobald mindestens eine Ladung dienstlich ist, ist der Kilometerstand Pflicht — das Tacho-Foto bleibt freiwillig; bei rein privaten Ladungen wird nach beidem gar nicht erst gefragt. Der Kilometerstand ist dabei Dokumentation und Plausibilitätsprüfung, aber kein Verbrauchsnachweis — gemessen wird ausschließlich die heimische Wallbox, öffentliches Laden und Laden beim Arbeitgeber gehen nicht in die kWh ein, ein Verbrauch je 100 km lässt sich daraus nicht rechnen. Er belegt den Stand zu jeder Bestätigung und macht einen Fall belastbar: Energie geflossen, Fahrzeug nicht bewegt. Unplausible Stände und Sprünge werden gemeldet; bestätigt ein Fahrer trotz Warnung, wird das am Ladevorgang vermerkt und dem Fuhrparkmanager angezeigt. Bei Firmenkunden kommen unbestätigte Ladungen nicht in den laufenden Bericht — in aller Regel sind sie damit nicht verloren, sondern erscheinen im nächsten Bericht, sobald bestätigt wird. Zwei Ausnahmen bleiben: Ladungen unter 1 kWh werden gar nicht erst abgefragt und bleiben deshalb unbestätigt, und nach 30 Tagen läuft der Bestätigungs-Link ab — ein länger abwesender Fahrer kann diese Tage nicht mehr nachreichen. Der Beleg nennt Rechtsgrundlage, Zeitraum und Einzelvorgänge — genau die Detailtiefe, die Lohnsteuerprüfer in der Praxis sehen wollen.
Wie stellt ChargeReport DSGVO-Konformität sicher, wenn Ladedaten meines Mandanten abgerufen werden?
Die Wallbox-Zugangsdaten werden verschlüsselt (AES-256) in einer Supabase-Datenbank in Frankfurt gespeichert. Es werden ausschließlich Ladedaten (Zeit, Dauer, kWh) abgerufen — kein Standort, keine Fahrzeug-Diagnosedaten. Jeder Mandant kann seine Daten jederzeit per DSGVO-Art.-20-Export als JSON herunterladen und sein Konto inklusive aller Daten komplett löschen. Server-Standort ist die EU.
Kann ich als Kanzlei eine Sammel-Ansicht aller Mandanten-Berichte bekommen?
Ja — im Business-Account der Kanzlei laufen alle verbundenen Mandanten-Konten zusammen. Einmal im Monat kommt ein Sammel-PDF mit allen Einzelnachweisen, das Sie direkt archivieren oder an die Lohnbuchhaltung weitergeben können. Alternativ bekommt jeder Mandant sein eigenes PDF und schickt es selbst an die Kanzlei — das ist das Standard-B2C-Modell.
Welche Wallboxen unterstützt ChargeReport konkret?
Cloud-Anbindung für Easee, go-eCharger, Wallbox Pulsar/Commander, Zaptec, myenergi Zappi, V2C, Charge Amps, Ohme, Sungrow (iSolarCloud) und GoodWe (SEMS+). Per offenem OCPP-Gateway zusätzlich: Fronius Wattpilot, KEBA P30/P40, Mennekes Amtron, ABL, Alfen, cFos Power Brain, Elli (neuere Modelle) und mehr. Insgesamt 21 Marken, alle in 5–10 Minuten einrichtbar ohne Installateurs-Termin.
Was kostet ChargeReport für meine Mandanten?
Für Privatnutzer mit einem Dienstwagen gibt es vier Tarifmodelle: 0,50 € pro Ladetag, 1,50 € monatlich, 3,50 € pro Quartal oder 12,00 € pro Jahr. Der erste Bericht ist immer kostenlos. Für Firmen mit Fuhrpark gibt es einen B2B-Tarif ab 15 €/Monat pro 10 Mitarbeiter. Kein Setup-Fee, monatlich kündbar.
Was passiert, wenn ein Mandant umzieht oder die Wallbox wechselt?
Das ChargeReport-Profil des Mandanten bleibt bestehen. Er trennt die alte Wallbox-Verbindung im Dashboard und verbindet die neue — das dauert 2 Minuten. Alle bisherigen Ladeberichte bleiben archiviert. Kein neuer Vertrag, keine Installation, keine Datenmigration durch uns nötig.
Wie läuft die Partner-Empfehlung für Steuerberater-Kanzleien ab?
Sie empfehlen ChargeReport Ihren Mandanten per Link, Flyer oder im Mandantengespräch. Wir übernehmen das Onboarding (Account-Erstellung, Wallbox-Verbindung, erstes PDF) und den Support direkt mit dem Mandanten. Ihre Kanzlei bleibt aus dem operativen Setup raus — Sie bekommen nur das monatliche PDF-Ergebnis. Schreiben Sie uns an partner@chargereport.app, dann richten wir den Empfehlungs-Flow für Ihre Kanzlei ein.
Legen Sie einen kostenlosen Account an, schauen Sie sich den PDF-Report an, und empfehlen Sie ihn erst dann Ihren Mandanten. Keine Rückfragen, keine Verpflichtung.