Alles was Sie über Wallbox-Abrechnung und ChargeReport wissen müssen.
ChargeReport erstellt automatisch gesetzeskonforme Ladeberichte für Dienstwagenfahrer, die ihr Elektroauto zuhause an der eigenen Wallbox laden. Der Bericht wird als PDF per E-Mail direkt an den Arbeitgeber geschickt — als Nachweis für die Erstattung der Stromkosten.
Sie verbinden Ihre Wallbox einmalig mit ChargeReport (Cloud-Login oder OCPP-Gateway). Ab dann werden alle Ladevorgänge automatisch erfasst. Je nach Modell wird täglich oder monatlich ein PDF-Bericht erstellt und an Ihren Arbeitgeber gesendet — beim 3- oder 12-Monats-Paket ebenfalls jeden Monat, nur die Abrechnung läuft seltener. Der Bericht enthält alle Ladevorgänge mit kWh, Datum und den gesetzlich vorgegebenen Erstattungsbetrag.
ChargeReport unterstützt 21 Wallbox-Marken: Easee, go-eCharger, Wallbox (Pulsar/Commander), Zaptec, myenergi Zappi, V2C Trydan, Charge Amps, Ohme, Sungrow (iSolarCloud) und GoodWe (SEMS+) über Cloud-Anbindung. Fronius Wattpilot, KEBA KeContact, Mennekes Amtron, ABL, Alfen Eve, cFos Power Brain und Elli (neuere Modelle) über das OCPP-Gateway.
OCPP ist ein offener Standard für die Kommunikation zwischen Wallboxen und Backend-Systemen. Viele Wallboxen, die keine Cloud-API haben, unterstützen OCPP 1.6J. ChargeReport betreibt einen OCPP-Server — Sie tragen einfach eine URL in Ihrer Wallbox ein, und die Ladevorgänge werden automatisch erfasst. Keine Software-Installation nötig.
Ja. Eine Wallbox mit OCPP spricht immer nur mit EINEM Backend. Sobald sie zu ChargeReport verbindet, endet die Verbindung zum Hersteller-Backend — und darüber laufen die Steuerfunktionen der Hersteller-App wie Laden pausieren oder Zeitfenster setzen. Das ist kein Fehler, sondern die Bauart von OCPP. ChargeReport misst und dokumentiert, steuert aber bewusst nicht: Fällt ein Nachweis aus, kommt der Bericht später; fiele eine Steuerung aus, stünde morgens ein leeres Auto vor der Tür. Ladezeiten planen Sie danach am besten über das Fahrzeug — es kennt seinen Ladestand und die Vorklimatisierung.
Ja, über einen Zwischenzähler statt OCPP. Ihre Wallbox bleibt am Hersteller-Backend, die App funktioniert unverändert weiter — den Ladenachweis übernimmt ein Shelly Pro 3EM, ein Stromzähler für die Hutschiene, der im Verteiler in die Zuleitung zur Wallbox kommt. Er misst ausschließlich die Wallbox und erfüllt damit die Anforderung aus Rn. 27 des BMF-Schreibens vom 11.11.2025 an einen gesonderten Zähler; eine Eichung nach MID ist dafür ausdrücklich nicht nötig. Das Gerät kostet je nach Händler etwa 100 bis 130 Euro plus Einbau durch einen Elektriker. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie diesen Weg gehen möchten — wir richten die Anbindung für Sie ein.
Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 regelt die steuerfreie Erstattung von Stromkosten für das Laden von Dienstwagen am privaten Stromanschluss. Seit 2026 gilt die Strompreispauschale von 0,34 €/kWh (Durchschnittspreis 1. Halbjahr 2025 laut Destatis). Alternativ kann der individuelle Stromtarif angesetzt werden, wenn ein Nachweis vorliegt.
Nein. Die 0,34 €/kWh sind der pauschale Satz laut Destatis. Wenn Ihr tatsächlicher Strompreis höher ist, können Sie in ChargeReport Ihren eigenen Tarif hinterlegen. Der Bericht weist dann den individuellen Satz aus.
Ja. Die PDF-Berichte enthalten alle vom BMF geforderten Angaben: Name, Adresse, Kennzeichen, Wallbox-ID, einzelne Ladevorgänge mit Datum/Uhrzeit/kWh, den Erstattungssatz und den Rechtshinweis auf das BMF-Schreiben. Der Arbeitgeber kann die Berichte als Nachweis für die steuerfreie Erstattung verwenden.
Eine behördliche Zertifizierung der Software gibt es in diesem Bereich nicht — der Gesetzgeber sieht für die Dokumentation der Arbeitgeber-Erstattung kein Zulassungsverfahren vor (das gilt für alle Anbieter). Maßgeblich ist die Einhaltung des BMF-Schreibens vom 11.11.2025, nach dem wir jeden Bericht erstellen; eine Eichrechts- oder MID-Zulassung ist dafür ausdrücklich nicht erforderlich (Rn. 27). Im Dashboard können Sie jederzeit eine personalisierte Rechtsgrundlagen- und Methodendokumentation herunterladen, die Rechtsgrundlage und Methodik zusammenfasst — zur Vorlage beim Arbeitgeber bzw. Lohnbüro. (Hinweis: Diese Dokumentation bezieht sich auf die Erstattung in Deutschland; für andere Länder gelten abweichende Regelungen.)
Ja. Österreich folgt einer ähnlichen Regelung wie Deutschland bei der Sachbezugswert-Berechnung für Dienstwagen. Die Berichte können als Nachweis für den österreichischen Arbeitgeber verwendet werden.
Der erste Bericht ist kostenlos. Danach: 0,50 € pro Ladetag, 1,50 €/Monat, 3,50 €/Quartal oder 12,00 €/Jahr — je nach gewähltem Intervall. Für Arbeitgeber gibt es Flat-Rate-Pakete ab 15 €/Monat für bis zu 10 Mitarbeiter.
Ja, jederzeit im Dashboard. Der Wechsel greift ab der nächsten Abrechnung.
Ja. Im Dashboard können Sie jederzeit Berichte für vergangene Monate oder Quartale erstellen — zum jeweiligen Modellpreis.
Als Arbeitgeber erstellen Sie einen Firmen-Account und laden Ihre Mitarbeiter per E-Mail ein. Jeder Mitarbeiter verbindet seine Wallbox selbst. Sie erhalten alle Berichte zentral im Dashboard, können Sammel-PDFs herunterladen und haben eine einzige Rechnung.
15 €/Monat für bis zu 10 Mitarbeiter, 20 €/Monat für 11–20, 25 €/Monat für 21–30. Ab 30 Mitarbeitern +5 € pro weitere 10. Das ist eine Flat-Rate, nicht pro Kopf. 14 Tage kostenlos testen.
Ein Zugang für Unternehmen mit mehreren Dienstwagenfahrern, die zuhause laden. Der Fuhrpark-Verantwortliche lädt Mitarbeiter per E-Mail ein; deren Ladeberichte laufen automatisch im Firmen-Dashboard zusammen — mit Übersicht je Mitarbeiter, Sammel-PDF und Lohn-Export. Statt vieler Einzelabos gibt es ein Abo für das ganze Unternehmen.
15 €/Monat für bis zu 10 Mitarbeiter, danach je angefangene 10 Mitarbeiter 5 €/Monat mehr (11–20 Mitarbeiter: 20 €, 21–30: 25 €, bis 100 Mitarbeiter: 60 €). Für größere Flotten erstellen wir ein individuelles Angebot. Die Mitarbeiter selbst zahlen nichts.
Der Admin lädt sie mit ihrer E-Mail-Adresse ein. Der Mitarbeiter nimmt die Einladung an — aus Sicherheitsgründen nur mit genau der eingeladenen Adresse — und verbindet einmalig seine Wallbox. Ab dann werden seine Ladevorgänge automatisch erfasst und über den Firmen-Account abgerechnet.
Ja. Unterhalb des Accounts legen Sie Firmen mit eigener Anschrift, USt-IdNr. und DATEV-Nummern an und ordnen jeden Mitarbeiter samt Personalnummer einer Firma zu. Ladevorgänge, Berichte und der Lohn-Export sind dann je Gesellschaft gegliedert — abgerechnet wird weiterhin über ein einziges Abo.
Je Firma und Monat exportieren Sie eine fertige Tabelle mit Personalnummer, Name, kWh und Betrag — als Excel, als Buchungs-CSV oder direkt im DATEV-Format (LODAS oder Lohn und Gehalt, mit Berater-/Mandantennummer und Lohnart). So läuft die Erstattung über die Lohnabrechnung statt über einzelne Überweisungen. Den ersten DATEV-Import empfehlen wir als Probelauf mit Ihrem Steuerberater.
Vollständig ausschließen lässt sich das nicht — eine Tankkarte für den Verbrenner tut das auch nicht. Verlangt ist ein nachvollziehbares, dokumentiertes Verfahren mit Plausibilitätsprüfung, und dorthin führen zwei Wege. Der erste ist die private RFID-Karte, und er greift dort, wo die Kartennummer mit dem Ladevorgang bei uns ankommt: über das OCPP-Gateway (KEBA, Mennekes, Fronius, ABL, Alfen, cFos, Elli) sowie bei Charge Amps, Easee und GoodWe. Ein Kartenleser an der Box allein genügt nicht — die Nummer muss auch bis zur Auswertung durchkommen, und nicht jede Hersteller-Cloud gibt sie heraus; für weitere Anbindungen bauen wir das gerade ein. Welche Cloud die Karte bei Ihrem Modell mitliefert, sagen wir Ihnen konkret — die meisten Anbieter sprechen nur von „RFID-Unterstützung“ und meinen damit den Kartenleser. Wo er greift, hinterlegt der Fahrer seine privaten Karten (z. B. das Zweitfahrzeug der Familie) einmal in seinem eigenen Konto unter „Fahrer & Karten“; deren Ladungen bleiben danach ohne weiteres Zutun automatisch aus der Abrechnung. Sonst ist die Bestätigung je Ladung der Mechanismus: Der Fahrer bekommt morgens eine E-Mail und, falls eingerichtet, eine Push-Nachricht über die Ladungen des Vortags und ordnet jede einzelne davon als dienstlich oder privat ein. Nichts ist vorbelegt — genau dafür ist es gebaut: eine Wallbox, an der morgens der Dienstwagen und abends das private Zweitfahrzeug hängt. Als privat markierte Ladungen fallen sofort aus der Abrechnung. Sobald mindestens eine Ladung dienstlich ist, ist der Kilometerstand Pflicht (ein Tachofoto bleibt freiwillig); bei rein privaten Ladungen wird nach beidem gar nicht erst gefragt. Was der Kilometerstand leistet, sagen wir offen: Er ist ein Beleg, der später nachvollziehbar bleibt — nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Verbrauch je 100 km lässt sich daraus nicht rechnen, denn wir sehen nur die heimische Wallbox; unterwegs geladener Strom fehlt in unseren kWh. Belastbar bleibt ein Signal: Energie ist geflossen, das Fahrzeug wurde aber nicht bewegt — das erklärt kein öffentliches Laden. Der größere Effekt ist ohnehin menschlich: Der Fahrer weiß, dass Kilometerstand und geladene Energie zusammen erfasst und angesehen werden. Das ist eine Bremse und eine Dokumentation, kein Beweis. Unplausible Stände melden wir automatisch; bestätigt ein Fahrer trotz Warnung, wird das am Ladevorgang vermerkt und Ihnen angezeigt. Ladungen unter 1 kWh fragen wir nicht ab, der Link gilt 30 Tage, erinnert wird genau einmal nach drei Tagen. Die Nachfrage schalten Sie für die Organisation ein und je Fahrer abweichend (an, aus oder wie die Firma) — ausnehmen sollten Sie nur, wessen Anbindung die Karte mitliefert und wer sie hinterlegt hat, sonst bliebe für ihn gar kein Mechanismus. Umgekehrt lässt sich der Ablauf erst mit einem einzelnen Fahrer erproben; verbindlich ist er für ihn dann genauso wie firmenweit, seine unbestätigten Ladungen fehlen also in seinem Bericht. Unbestätigte Ladungen kommen nicht in den Bericht, sind aber in aller Regel nicht verloren: Sie erscheinen im nächsten Bericht, sobald bestätigt wird. Zwei Ausnahmen bleiben: Ladungen unter 1 kWh werden gar nicht erst abgefragt und bleiben deshalb unbestätigt, und nach 30 Tagen läuft der Link ab — wer so lange nicht antwortet, kann den Tag nicht mehr nachreichen.
Ja, wenn die Grenze klar ist: Ein Zähler misst Strom, er sieht kein Fahrzeug. Hinter einem Shelly-Zähler — und in jeder Wallbox ohne Kartenleser — gibt es keine technische Trennung zwischen Dienstwagen und privatem Zweitfahrzeug; wer Ihnen die verspricht, verspricht zu viel. Dasselbe gilt, wenn die Box zwar einen Kartenleser hat, ihre Hersteller-Cloud die Karte aber nicht mit dem Ladevorgang herausgibt — bei go-e etwa gibt die Cloud-Schnittstelle gar keine einzelnen Ladevorgänge heraus, sondern nur Summen je Karte. Ob die Karte bei Ihrem Modell ankommt, sagen wir Ihnen vorab konkret. Der Mechanismus ist dort die Bestätigung je Ladung: Der Fahrer ordnet jede Ladung des Vortags einzeln als dienstlich oder privat ein, und als privat markierte Ladungen fallen sofort aus der Abrechnung. Dazu kommt der Kilometerstand, den er dabei einträgt — Dokumentation und Plausibilitätsprüfung, aber kein Verbrauchsnachweis. Einen Verbrauch je 100 km ergibt er nicht: Wir sehen nur die heimische Wallbox, unterwegs geladener Strom fehlt in unseren kWh. Er ist aber ein Beleg, der später nachvollziehbar bleibt, und ein Signal bleibt belastbar — Energie geflossen, Fahrzeug nicht bewegt. Rückwärts laufende Stände und unrealistische Sprünge melden wir automatisch; bestätigt ein Fahrer trotz Warnung, wird das am Ladevorgang vermerkt und Ihnen angezeigt. Der stärkste Effekt ist menschlich: Der Fahrer weiß, dass Kilometerstand und geladene Energie zusammen erfasst und angesehen werden. Das ist keine Unfehlbarkeit, aber die verlangt auch niemand: Eine Tankkarte für den Verbrenner verhindert die private Tankfüllung ebenso wenig. Verlangt ist ein nachvollziehbares, dokumentiertes Verfahren mit Plausibilitätsprüfung — und rechtlich genügt nach Rn. 27 des BMF-Schreibens vom 11.11.2025 ohnehin ein gesonderter Zähler; ein geeichter MID-Zähler ist ausdrücklich nicht nötig.
Der Admin sieht alle Ladevorgänge seiner Mitarbeiter, gegliedert nach Firma, mit Datum, Dauer und kWh. Einzelne Ladungen kann er mit Begründung von der Abrechnung ausnehmen — die Begründung bleibt für den Mitarbeiter nachvollziehbar dokumentiert. Was der Fahrer selbst als privat erklärt hat, kann der Admin nicht zurückdrehen, und gelöscht wird nie: Ein bereits abgerechneter Monat bleibt für die Lohnsteuerprüfung reproduzierbar.