Steuer & AbrechnungBMF 20267. Juli 2026

Anteiliger Stromgrundpreis beim Dienstwagen-Laden: Oft übersehen, immer erstattungsfähig

Wer den realen Stromtarif für die Dienstwagen-Ladeabrechnung wählt, denkt in der Regel an den Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Was dabei regelmäßig übersehen wird: Auch der monatliche Grundpreis des Stromvertrags darf anteilig in die Erstattung einfließen. Das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 regelt das ausdrücklich — und in der Praxis können dabei jährlich 50 bis 150 Euro zusätzliche Erstattung entstehen.

Dieser Artikel erklärt, was der Grundpreis ist, was das BMF erlaubt, wie Sie den anteiligen Betrag exakt berechnen und welche Unterlagen Sie dem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Was ist der Stromgrundpreis — und warum ist er relevant?

Jeder Stromvertrag setzt sich aus zwei Preiskomponenten zusammen:

  • Arbeitspreis (variabel): Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde, typischerweise 28–42 ct/kWh brutto je nach Anbieter und Region.
  • Grundpreis (fix): Monatliche oder jährliche Grundgebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt. Sie deckt Netzanschluss, Zählermiete und Verwaltungskosten ab. In Deutschland liegt der Grundpreis je nach Anbieter und Region typischerweise zwischen 8 und 18 Euro pro Monat — also 96 bis 216 Euro pro Jahr.

Wer nur den Arbeitspreis in der Dienstwagen-Abrechnung ansetzt, unterschätzt seine tatsächlichen Stromkosten. Der Grundpreis ist ein realer Kostenfaktor des Haushaltsstromvertrags — und er entsteht nicht zuletzt deshalb, weil eine Wallbox mit 11 oder 22 kW einen höheren Netzanschluss erfordert als ein normaler Haushalt ohne Ladestation.

Was das BMF-Schreiben 2026 zum Grundpreis sagt

Das BMF-Schreiben vom 11. November 2025 (Az. IV C 5 – S 2334/00087/014/013) regelt zwei Bewertungsmethoden für den Heimladestrom:

  • Option A — Realer Strompreis: Der tatsächliche Brutto-Arbeitspreis aus dem Stromvertrag des Mitarbeiters. Zusätzlich darf der auf den Dienstwagen entfallende anteilige Grundpreis eingerechnet werden. Der Arbeitgeber erstattet damit die vollständigen anteiligen Strombezugskosten.
  • Option B — BMF-Pauschale 34 ct/kWh:Ein Einheitswert, der den durchschnittlichen deutschen Haushaltsstrompreis abbildet. Gemäß Rn. 30 des BMF-Schreibens ist der Grundpreis in der Pauschale bereits enthalten — er muss nicht separat ausgewiesen werden.

Wer also Option B (Pauschale) wählt, muss sich um den Grundpreis keine Gedanken machen. Für alle, die Option A (realer Tarif) nutzen, ist der anteilige Grundpreis ein berechtigter — und häufig vergessener — Erstattungsposten.

Die Formel: Anteiligen Grundpreis berechnen

Das Prinzip folgt einem einfachen Proportionalansatz: Welcher Anteil des Haushaltsstromverbrauchs entfällt auf das Laden des Dienstwagens? Dieser Anteil wird auf den monatlichen Grundpreis angewendet.

Formel
Anteil Dienstwagen = kWh Dienstwagen ÷ kWh Gesamt (Monat)
Anteiliger Grundpreis = Anteil × monatlicher Grundpreis (€)

Als Gesamtverbrauch gilt der gemessene Verbrauch am Haushaltsstromzähler — ohne Verbräuche an separaten Zählern (z. B. Wärmepumpen- Sondertarif). Als Dienstwagen-Verbrauch gilt die an der Wallbox gemessene kWh-Menge pro Monat.

Konkrete Beispielrechnung

Ein Mitarbeiter hat folgende Ausgangssituation:

  • Monatlicher Grundpreis laut Stromvertrag: 12,00 €
  • Arbeitspreis: 38 ct/kWh (Stadtwerke-Standardtarif)
  • Gesamtverbrauch Haushalt: 400 kWh/Monat
  • Wallbox-Verbrauch Dienstwagen: 220 kWh/Monat
KostenpositionMonatJahr
Arbeitspreis (220 kWh × 0,38 €)83,60 €1.003,20 €
Anteiliger Grundpreis (220/400 = 55 % × 12,00 €)6,60 €79,20 €
Erstattung gesamt (realer Tarif)90,20 €1.082,40 €
Zum Vergleich: nur Arbeitspreis ohne Grundpreis83,60 €1.003,20 €

Der Unterschied beträgt in diesem Beispiel 79,20 Euro pro Jahr. Bei einem höheren Ladeverhältnis (z. B. 300 von 400 kWh = 75 %) oder einem höheren Grundpreis (z. B. 18 €/Monat bei einem Anschluss mit 32-A-Sicherung) steigt der Betrag entsprechend. Über mehrere Jahre und bei stark steigendem Netzentgelt, das sich im Grundpreis niederschlägt, kann sich die Summe auf 150 Euro und mehr pro Jahr belaufen.

Wann lohnt die Berechnung — und wann ist sie Verwaltungsaufwand ohne Ertrag?

Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung für verschiedene Konstellationen. Grundpreis-Annahme: 12 Euro pro Monat (marktüblicher Wert für einen Einfamilienhaushalt mit 25-A-Absicherung).

Lade-Anteil am GesamtverbrauchAnteiliger Grundpreis/MonatExtra-Erstattung/Jahr
20 % (Wenigfahrer)2,40 €28,80 €
40 % (Durchschnittsfahrer)4,80 €57,60 €
60 % (Vielfahrer oder kleiner Haushalt)7,20 €86,40 €
75 % (Single-Haushalt, Vielfahrer)9,00 €108,00 €

Für Vielfahrer in Single-Haushalten — wo das Laden des Dienstwagens den Löwenanteil des Stromverbrauchs ausmacht — ist die Berechnung besonders lukrativ und rechtfertigt den einmaligen Aufwand ohne Weiteres. Bei niedrigem Lade-Anteil und einem günstigen Grundpreis fällt der Gewinn unter 30 Euro jährlich, was viele Arbeitnehmer pragmatisch vernachlässigen.

Sonderfall: Wärmepumpen-Tarif oder separater Wallbox-Zähler

Wer einen separaten Zählpunkt für Wärmepumpe oder Wallbox hat, verfügt oft über einen eigenen Stromvertrag mit eigenem Grundpreis. In diesem Fall gelten folgende Regeln:

  • Separater Wallbox-Zähler:Der gesamte Grundpreis dieses Vertrags kann dem Dienstwagen zugeordnet werden, sofern die Wallbox der einzige Verbraucher an diesem Zähler ist. Kein Proportionalansatz nötig — der Grundpreis fließt zu 100 % in die Erstattung ein.
  • Wärmepumpe und Wallbox am selben Sondertarif-Zähler:Hier ist wieder ein Proportionalansatz erforderlich: Anteil des Wallbox-Verbrauchs am Gesamtverbrauch dieses Sondertarif-Zählers, multipliziert mit dem dort anfallenden Grundpreis.
  • Nur Wärmepumpen-Tarif, Wallbox am Haushaltszähler:Für die Wallbox gilt der Haushaltsstrom-Grundpreis mit Proportionalansatz; der Wärmepumpen-Grundpreis bleibt außen vor.

Was muss dokumentiert werden?

Für die steuerlich einwandfreie Geltendmachung des anteiligen Grundpreises sind folgende Nachweise erforderlich:

  1. Stromvertrag oder Jahresabrechnung: Nachweis des monatlichen oder jährlichen Grundpreises (brutto) des Haushaltsstromvertrags. Die jährliche Abrechnung vom Versorger reicht; eine monatliche Vorlage ist nicht nötig, solange der Grundpreis konstant bleibt.
  2. Gesamtverbrauch Haushalt: Aus der Jahresabrechnung oder — bei Smart Meter — aus dem Monatsreport des Versorgers. Der Jahreswert geteilt durch 12 ist eine zulässige Näherung.
  3. Wallbox-Verbrauch Dienstwagen:Monatlicher kWh-Wert aus der Wallbox-Auslese. Dieser muss ohnehin vorliegen, da er die Grundlage der gesamten Ladeabrechnung bildet — Rn. 27 des BMF-Schreibens verlangt den Einzelnachweis pro Ladevorgang.
  4. Berechnungsnachweis: Eine kurze Aufstellung, die Anteil, Grundpreis und Ergebnis zeigt — als Zeile im Monatsreport oder als separate Beilage zum Erstattungsantrag.

Werkzeuge wie ChargeReport berechnen den anteiligen Grundpreis automatisch, sobald Grundpreis und Gesamtverbrauch einmalig hinterlegt sind. Der Monatsreport weist Arbeitspreis und anteiligen Grundpreis dann als getrennte Positionen aus — so ist die Abrechnung gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig transparent.

Häufige Fragen

Gilt die Grundpreis-Erstattung auch für die 34-Cent-Pauschale?+

Nein. Die BMF-Pauschale von 34 ct/kWh enthält den Grundpreis bereits (Rn. 30 BMF-Schreiben vom 11.11.2025). Wer die Pauschale wählt, muss den Grundpreis nicht separat berechnen — er ist eingepreist. Der anteilige Grundpreis ist ausschließlich relevant, wenn der reale Stromtarif als Bewertungsgrundlage gewählt wird.

Welchen Verbrauchswert nehme ich als Gesamtverbrauch für die Formel?+

Den Gesamtverbrauch des Haushaltsstromzählers aus der letzten Jahresabrechnung geteilt durch 12 Monate — oder den tatsächlichen Monatsverbrauch, falls ein intelligenter Zähler (Smart Meter) monatliche Werte liefert. Wärmepumpen- oder Sondertarif-Verbräuche, die über separate Zähler laufen, gehören nicht dazu.

Was passiert, wenn mein Stromtarif mitten im Jahr wechselt?+

Beim Tarifwechsel gelten zwei Grundpreise anteilig für die jeweiligen Monate. Beide Vertragsunterlagen (alter und neuer Tarif) müssen der Personalabteilung vorgelegt werden. Die Berechnung läuft monatsweise: In jedem Monat wird der dann gültige Grundpreis als Basis für die anteilige Berechnung verwendet.

Kann ich den Grundpreis auch dann geltend machen, wenn ich nur wenig über die Wallbox lade?+

Ja, aber der Betrag ist dann entsprechend klein. Bei 50 kWh Dienstwagen-Ladung pro Monat von 400 kWh Gesamtverbrauch sind das 12,5 % von beispielsweise 12 Euro Grundpreis — also 1,50 Euro pro Monat. Ob der Dokumentationsaufwand für 18 Euro im Jahr lohnt, ist eine persönliche Abwägung.

Muss der Arbeitgeber den anteiligen Grundpreis in der Abrechnung gesondert ausweisen?+

Das BMF schreibt kein bestimmtes Abrechnungsformat vor. In der Praxis empfiehlt es sich, den Grundpreis als separate Zeile im Monatsnachweis auszuweisen — neben dem Arbeitspreis (ct/kWh × kWh). So ist die Berechnung für die Lohnbuchhaltung nachvollziehbar und prüfungssicher.

Gilt der anteilige Grundpreis auch für Plug-in-Hybride?+

Ja. Die BMF-Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die die 0,5-Prozent-Regel oder die Einzelbewertung nach PHEV-Vorschriften nutzen und deren Heimlade-Erstattung nach dem realen Tarif-Modus abgerechnet wird. Die Formel ist dieselbe wie beim reinen Elektro-Dienstwagen.

Fazit

Der anteilige Stromgrundpreis ist kein steuerlicher Trick, sondern eine ausdrücklich vom BMF vorgesehene Kostenposition — die in der Praxis dennoch regelmäßig vergessen wird. Wer den realen Stromtarif für die Dienstwagen-Ladeabrechnung nutzt, sollte den Grundpreis immer mit einrechnen: Die Berechnung ist einfach, die Nachweispflichten sind überschaubar, und der jährliche Gewinn liegt je nach Lade-Anteil und Grundpreis zwischen 30 und 150 Euro.

Wer die 34-Cent-Pauschale wählt, muss sich darum nicht kümmern — sie ist bereits mit Grundpreis-Anteil kalkuliert. Alle anderen sollten in ihrer Ladeabrechnung prüfen, ob dieser Posten bislang fehlt.

DB
Dieter Bleicher
Gründer ChargeReport · Elektromobilität & Steuer-Compliance

Dieter baut seit 2023 Software rund um die Abrechnung von Elektromobilität — mit Fokus auf Dienstwagen-Heimladung und BMF-konforme Automatisierung. Fronius-PV und Easee-Wallbox im eigenen Haus; tägliche Praxis-Nähe zu den Produkten, über die er schreibt.

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Einmal Grundpreis und Gesamtverbrauch hinterlegen — ChargeReport rechnet den anteiligen Betrag jeden Monat mit aus und weist ihn im BMF-konformen Monatsbericht separat aus.