FörderungMehrfamilienhaus4. Mai 2026

Wallbox-Förderung Mehrfamilienhaus 2026: Bis zu 2.000 € pro Stellplatz — Was WEG-Mitglieder, Vermieter und Dienstwagenfahrer jetzt tun müssen

Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund Wallboxen und Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Das Programm des Bundesverkehrsministeriums richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und kleine Unternehmen — und schließt damit die bislang größte Lücke bei der Elektromobilität in Deutschland: das Laden in Mietwohnungen und WEG-Objekten.

Dieser Artikel erklärt, wer einen Antrag stellen darf, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und — besonders für Dienstwagenfahrer — welche Wallbox-Wahl gleichzeitig die BMF-Nachweispflicht ab 2026 erfüllt.

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" — Überblick

Das Förderprogramm wurde am 25. März 2026 vom Bundesverkehrsministerium (BMV) beschlossen und ist seit dem 15. April 2026 für Anträge geöffnet. Das Gesamtvolumen beträgt 500 Millionen Euro. Die Abwicklung erfolgt nicht über die KfW, sondern über ein digitales Antragsportal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers unter laden-im-mehrparteienhaus.de.

Gefördert werden Typ-2-Ladepunkte (11 kW und 22 kW) sowie technische Vorbereitungsmaßnahmen wie Zuleitungen, Netzanschluss und Tiefbau. Die Antragsfrist läuft bis zum 10. November 2026 — sofern die Fördermittel nicht vorher erschöpft sind. Erfahrungsgemäß werden solche Programme schnell überzeichnet; wer wartet, riskiert das Nachsehen.

Wer ist antragsberechtigt — und wer nicht?

Das Programm richtet sich ausdrücklich an:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) — für gemeinschaftliche Stellplätze und Tiefgaragen
  • Einzelne WEG-Mitglieder — für den eigenen, fest zugeordneten Stellplatz
  • Private Vermieter — für Mieter-Stellplätze in Mietobjekten
  • Kleine und mittlere Unternehmen — für Stellplätze an gewerblich genutzten Mehrparteienhäusern

Mieter sind nicht direkt antragsberechtigt. Wer zur Miete wohnt und eine Wallbox für den Dienstwagen benötigt, muss den Eigentümer oder die WEG-Verwaltung ansprechen, damit diese den Antrag stellt. Nach § 554 BGB haben Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bauliche Veränderungen für Ladeinfrastruktur genehmigt — solange die Maßnahme zumutbar ist. Die Kostenübernahme liegt in diesem Fall beim Mieter, die Förderung beim antragstellenden Eigentümer.

Förderhöhe: Was wird in welcher Höhe gefördert?

Die Zuschüsse staffeln sich nach dem Umfang der Maßnahme:

MaßnahmeFörderung pro Stellplatz
Vorverkabelung ohne Wallboxbis zu 1.300 €
Stellplatz mit installierter Wallbox (11–22 kW)bis zu 1.500 €
Bidirektionaler Ladepunkt (V2G/V2H)bis zu 2.000 €

Die Förderung deckt neben der Wallbox selbst auch Zuleitungen, Netzanschluss und Tiefbauarbeiten ab — also die typischen Kostentreiber bei der Nachrüstung in Bestandsgebäuden. Bei einer WEG mit zehn geförderten Stellplätzen (Wallbox-Variante) ergibt sich eine Gesamtförderung von bis zu 15.000 Euro.

Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?

Das Programm knüpft die Förderung an folgende Bedingungen:

  • Mindestens 6 Stellplätze müssen pro Antrag elektrifiziert werden. Kleinere Objekte mit weniger Stellplätzen sind von diesem Programm ausgeschlossen.
  • Mindestens 20 Prozent aller Stellplätze des Gebäudes müssen vorverkabelt werden — auch wenn zunächst nur wenige Wallboxen installiert werden. Das soll die Nachrüstbarkeit sicherstellen.
  • Erneuerbarer Strom: Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit regenerativer Energie erfolgen. Grünstrom-Tarif oder eigene PV-Anlage sind die üblichen Nachweisformen.
  • Keine vorzeitige Maßnahmenumsetzung: Aufträge an Handwerker oder Lieferanten dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheids erteilt werden. Wer vorher beginnt, verwirkt den Anspruch vollständig.
  • WEG-Beschluss: Bei WEG-Anträgen muss ein Eigentümerversammlungs-Beschluss über den Ladeinfrastruktur-Ausbau spätestens sechs Monate nach dem Förderbescheid vorliegen — er muss nicht schon beim Antrag vorliegen.

Schritt-für-Schritt: So läuft die Antragstellung

  1. Kostenvoranschlag einholen — von einem Elektroinstallateur, der alle geplanten Ladepunkte, Vorverkabelungen und Tiefbaumaßnahmen aufschlüsselt.
  2. Antrag online stellen unter laden-im-mehrparteienhaus.de. Benötigte Unterlagen: Kostenvoranschlag, Nachweise zur Antragsberechtigung (WEG-Auszug, Grundbuch oder Gewerbenachweis), Beschreibung der Maßnahme.
  3. Förderbescheid abwarten — erst danach darf der Auftrag erteilt werden.
  4. Maßnahme umsetzen und Rechnungen sammeln. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Kosten, maximal bis zur bewilligten Fördersumme.
  5. Verwendungsnachweis einreichen — Rechnungen und ggf. WEG-Beschluss hochladen, Auszahlung beantragen.

Was bedeutet das für Dienstwagenfahrer im Mehrfamilienhaus?

Für Dienstwagenfahrer, die in einer WEG oder einem Mietobjekt wohnen, löst das neue Förderprogramm das bislang größte praktische Problem: Die Wallbox war teuer, die Zustimmung der WEG oder des Vermieters schwierig, und die Nachrüstung in Bestandsgebäuden war oft mit hohen Installationskosten verbunden. Mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz verändert sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung grundlegend.

Allerdings entsteht mit der neuen Wallbox gleichzeitig eine steuerliche Pflicht: Ab dem 1. Januar 2026 verlangt das BMF für jede Arbeitgeber- Erstattung des Heimladestroms einen Einzelnachweis pro Ladevorgang — mit Datum, Uhrzeit, geladener kWh-Menge und Wallbox-ID. Die frühere Monatspauschale von 70 Euro ist nicht mehr zulässig. Eine detaillierte Darstellung der Nachweispflicht finden Sie in unserem Artikel Dienstwagen zuhause laden: Was Arbeitgeber 2026 erstatten müssen.

Welche Wallbox erfüllt Förderung und BMF-Pflicht gleichzeitig?

Die Anforderungen von Förderprogramm und BMF-Schreiben überschneiden sich teilweise, widersprechen sich aber nicht. Das Förderprogramm fordert einen Typ-2-Ladepunkt mit 11 oder 22 kW — das schließt günstige, nicht netzwerkfähige Geräte aus. Das BMF verlangt zusätzlich einen MID-konformen Zähler und eine Remote-Schnittstelle. Wallboxen, die beide Anforderungen erfüllen:

  • Easee One / Easee Home — Cloud-API, MID-Zähler ab Werk, 11 kW, besonders beliebt bei WEG-Installationen wegen einfacher Multi-User-Verwaltung
  • go-eCharger HOMEfix 11 — günstigste Option mit Cloud-API und MID, ab ca. 500 €
  • KEBA KeContact P30 — OCPP 1.6J, MID, 11/22 kW; Standard in Firmengebäuden und größeren WEG-Anlagen
  • Zaptec Pro — Cloud-API, MID, Lastmanagement für mehrere Ladepunkte; prädestiniert für WEG-Gemeinschaftsanlagen
  • Mennekes Amtron Charge Control — OCPP 1.6J, MID, robuste Outdoor-Bauweise für Tiefgaragen

Reine Modbus-Wallboxen ohne Netzwerkschnittstelle und günstige „Plug-and-Play"-Geräte ohne MID-Zähler sind für die Dienstwagen-Abrechnung nicht geeignet — auch wenn sie grundsätzlich förderfähig wären. Es lohnt sich, beim Kostenvoranschlag explizit auf MID-Zähler und Cloud-/OCPP-Schnittstelle zu bestehen.

Der nächste Schritt nach der Installation: automatische Ladeabrechnung

Ist die geförderte Wallbox installiert und mit dem Netz verbunden, beginnt die eigentliche Arbeit für Dienstwagenfahrer: die monatliche Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber. Wer das manuell per Excel versucht, stößt schnell an Grenzen — die BMF-Pflicht verlangt Session-genaue Daten in einem Format, das die Lohnbuchhaltung direkt verarbeiten kann.

ChargeReport verbindet sich direkt mit den Cloud-APIs oder OCPP-Backends aller gängigen Wallbox-Hersteller, liest die Ladesessions automatisch aus und erstellt jeden Monat einen PDF-Bericht mit allen Pflichtangaben nach BMF-Schreiben vom 11.11.2025 — inklusive berechneter Erstattungssumme (wahlweise 34-ct-Pauschale oder realer Strompreis). Der Bericht geht automatisch per E-Mail an Mitarbeiter und Personalabteilung.

Häufige Fragen zur Wallbox-Förderung im Mehrfamilienhaus

Können Mieter das Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus selbst beantragen?+

Nein. Antragsberechtigt sind ausschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne WEG-Mitglieder, private Vermieter sowie kleine und mittlere Unternehmen. Mieter müssen sich an den Eigentümer oder die WEG-Verwaltung wenden, die den Antrag stellt.

Wie hoch ist die Förderung pro Stellplatz?+

Das Bundesverkehrsministerium fördert je nach Maßnahme: bis zu 1.300 € für eine reine Vorverkabelung ohne Wallbox, bis zu 1.500 € für einen Stellplatz mit installierter Wallbox (11–22 kW, Typ 2) und bis zu 2.000 € für einen bidirektionalen Ladepunkt.

Darf ich mit dem Wallbox-Einbau beginnen, bevor der Förderbescheid vorliegt?+

Nein. Alle Maßnahmen — Beauftragung von Installationsfirmen, Materialbestellung, Einbau — dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheids beginnen. Wer vorher startet, verliert den Förderanspruch vollständig.

Welche Wallbox muss ich für den Dienstwagen wählen, damit die BMF-Abrechnung funktioniert?+

Die Wallbox muss zwei Eigenschaften mitbringen: einen MID-konformen Energiezähler (ab Werk bei allen gängigen Mittelklasse-Modellen) und eine Fernauslese-Schnittstelle — entweder Cloud-API (Easee, go-e, Wallbox Pulsar, Zaptec) oder OCPP 1.6J (KEBA, Mennekes, ABB, Alfen). Ohne diese Schnittstelle ist die BMF-Nachweispflicht für Sessions nicht erfüllbar.

Bis wann muss der Förderantrag gestellt werden?+

Die Antragsfrist läuft bis zum 10. November 2026 (für WEG und private Vermieter) bzw. 15. Oktober 2026 (für größere Wohnungsbaugesellschaften) — sofern die Fördermittel von insgesamt 500 Millionen Euro nicht vorher ausgeschöpft sind. Anträge werden über das digitale Portal laden-im-mehrparteienhaus.de gestellt.

Was passiert, wenn die WEG noch keinen Beschluss für eine Ladeinfrastruktur gefasst hat?+

Ein WEG-Beschluss ist Voraussetzung, muss aber nicht vor dem Antrag vorliegen. Bei WEG-Anträgen genügt es, wenn der Beschluss spätestens sechs Monate nach dem Förderbescheid nachgereicht wird. Einzelne WEG-Mitglieder können auch als Privatpersonen einen Antrag für ihren eigenen Stellplatz stellen.

Fazit

Das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" schließt eine jahrelange Förderlücke: Wer zur Miete wohnt oder in einer WEG lebt, konnte bislang kaum von staatlichen Zuschüssen für Heimladestationen profitieren. Mit bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz (plus Infrastrukturkosten) ändert sich das — vorausgesetzt, der Eigentümer stellt rechtzeitig einen Antrag, bevor die 500-Millionen-Euro-Budgetgrenze erreicht ist.

Für Dienstwagenfahrer ist die Wahl der richtigen Wallbox entscheidend: Sie muss nicht nur die Fördervoraussetzungen erfüllen (Typ 2, 11 oder 22 kW), sondern gleichzeitig die BMF-Nachweispflicht ermöglichen (MID-Zähler, Remote-Schnittstelle). Wer bei der Wallbox-Auswahl diesen Doppelcheck macht, spart sich später eine teure Nachrüstung — und kann die monatliche Ladeabrechnung mit einem Tool wie ChargeReport vollständig automatisieren.

DB
Dieter Bleicher
Gründer ChargeReport · Elektromobilität & Steuer-Compliance

Dieter baut seit 2023 Software rund um die Abrechnung von Elektromobilität — mit Fokus auf Dienstwagen-Heimladung und BMF-konforme Automatisierung. Fronius-PV und Easee-Wallbox im eigenen Haus; tägliche Praxis-Nähe zu den Produkten, über die er schreibt.

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